Änderung der österreichischen Verpackungssammlung
Bestimmte Kunststoffverpackungen werden in Altstoffsammelzentren nicht mehr angenommen. Grund der Änderungen in der österreichischen Verpackungssammlung sind Vorgaben der EU bis Ende 2025 ein 50% stoffliche Verwertungsquote bei Kunststoffverpackungen zu erzielen. Damit Österreich dieses Ziel erreichen kann, war es notwendig die Sammelstrukturen der Leichtverpackungssammlung in Österreich zu vereinheitlichen und damit in einigen Regionen anzupassen. Die Sammelmöglichkeiten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Menge des anfallenden Verpackungsabfalles. Auch Pflanzentöpfe und Pflanzentrays werden über folgende Module gesammelt:
1. Kleingewerbeentsorgung (Modul 2)
Grundsätzlich zielt diese Sammlung auf Verpackungen ab, die mit Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Betriebe mit Kunststoff- und Metallverpackungen bis zu einem Bedarf von max. 3.300 Liter (3 Container a 1.100 Liter) / 13 Mal im Jahr, haben die Möglichkeit der Kleingewerbeentsorgung. Dazu muss der Betrieb mit seinem ortsansässigen Entsorger Kontakt aufnehmen. Die Abholung ist kostenlos und erfolgt im Zuge der Haushaltsammlung. Der Betrieb muss den oder die Behälter selbst kaufen oder mieten. In diesem Sammelmodul ist eine gemischte Sammlung von Kunststoffverpackungen (Folien und Hohlkörper gemeinsam) und Metallverpackungen möglich. Diese Form der Sammlung bietet für Betriebe mit dem oben angeführten monatlichen Abfallaufkommen ein wirklich gutes Service. Die Kosten für die Containeranschaffung bzw. Miete, können je nach Entsorger und Region variieren. Dieses Modul gilt laut Experten als eine günstige Sammellösung. Wenn im Betrieb Verpackungsabfälle anfallen, die mit Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, dann nehmen Sie bitte Kontakt zum ortsansässigen Entsorger auf.
2. Großbetriebliche Verpackungsentsorgung (Modul 3)
Betriebe mit einem Verpackungsaufkommen von mehr als 3.300 Liter / 13 Mal im Jahr, haben die Möglichkeit mit einem Entsorger eine individuelle Entsorgungslösung zu vereinbaren. Der Betrieb muss als Anfallstelle registriert sein. Welche Kosten hier anfallen variiert hier je nach angebotener Leistung und Entsorgungsunternehmen. Der Betrieb muss als sogenannte „Anfallstelle“ bei der Verpackungskoordinierungsstelle (www.vks-gmbh.at) einmalig registrieren werden. Das Anfallstellenregister der Verpackungskoordinierungsstelle erreichen Sie unter 0043 1 996 96 68-68. Im Zuge der Registrierung als Anfallstelle gibt der Betrieb seine Firmendaten, seine ungefähren Abfallmengen und den ungefähren Lizenzierungsgrad seiner anfallenden Verpackungen an. In diesem Sammelmodul muss die Sammlung von Metallen, Kunststoffhohlkörpern und Kunststofffolien getrennt erfolgen, ansonsten wird vom Entsorger ein Sortieraufschlag verrechnet.
3. Anlieferung bei einer gewerblichen Übergabestelle
Es gibt auch noch die Möglichkeit zur Anlieferung der Verpackungsabfälle bei den sogenannten gewerblichen Übergabestellen hin. Experten empfehlen vor der ersten Anlieferung Kontakt mit dem jeweiligen Unternehmen aufzunehmen. Bei gewerblichen Übergabestellen können lizenzierte Verpackungsabfälle, die getrennt gesammelt wurden, kostenlos abgegeben werden. Voraussetzung dafür ist die Registrierung des Betriebes als Anfallstelle bei der Verpackungskoordinierungsstelle.
Informationen zur betrieblichen Abfallsammlung in Österreich finden Sie auch unter https://www.wirtschaft-sammelt.at/betriebliche-abfallsammlung/