
Entspannung auf den Energiemärkten: Energiekostenzuschlag entfällt
Aufgrund der im Jahr 2022 stetigen und enormen Preissteigerungen im Energiebereich haben wir Sie im Dezember 2022 darüber informiert, dass wir gezwungen sind, darauf zu reagieren und per 1. Januar 2023 einen moderaten Energiekostenzuschlag in Höhe von 1% des Netto-Rechnungsbetrages zu erheben. Da wir großen Wert auf Transparenz und eine faire Vorgehensweise gegenüber unseren Mitgliedsbetrieben und KundInnen legen, haben wir bewusst auf die gängige Methode von prozentuellen Preissteigerungen bei Produkten (wie bspw. im Lebensmittelhandel) verzichtet und den Energiekostenzuschlag auf jeder Rechnung einzeln ausgewiesen. Denn eine faire Preisgestaltung und Preisstabilität sind uns ebenso wichtig. Zudem gab es die Ankündigung, dass wir bei Eintreten einer preislichen Entspannung auf den Energiemärkten reagieren werden und den Energiekostenzuschuss verringern oder im besten Fall einstellen.