Entspannung auf den Energiemärkten: Energiekostenzuschlag entfällt

Aufgrund der im Jahr 2022 stetigen und enormen Preissteigerungen im Energiebereich haben wir Sie im Dezember 2022 darüber informiert, dass wir gezwungen sind, darauf zu reagieren und per 1. Januar 2023 einen moderaten Energiekostenzuschlag in Höhe von 1% des Netto-Rechnungsbetrages zu erheben. Da wir großen Wert auf Transparenz und eine faire Vorgehensweise gegenüber unseren Mitgliedsbetrieben und KundInnen legen, haben wir bewusst auf die gängige Methode von prozentuellen Preissteigerungen bei Produkten (wie bspw. im Lebensmittelhandel) verzichtet und den Energiekostenzuschlag auf jeder Rechnung einzeln ausgewiesen. Denn eine faire Preisgestaltung und Preisstabilität sind uns ebenso wichtig. Zudem gab es die Ankündigung, dass wir bei Eintreten einer preislichen Entspannung auf den Energiemärkten reagieren werden und den Energiekostenzuschuss verringern oder im besten Fall einstellen.


Daher freuen wir uns besonders, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass durch die Preisrückgänge im Energiesektor nun der beste Fall für Sie eingetreten ist. Obwohl die Energiepreise im langfristigen Vergleich weiter sehr hoch und noch keinesfalls auf Normalniveau sind, haben wir uns für eine völlige Einstellung des Energiekostenzuschlages ab dem 1. Juni 2023 entschieden.

Wir hoffen, dass dies in Ihrem Sinne ist und möchten uns abschließend bei allen Mitgliedsbetrieben und KundInnen für die Treue, das Vertrauen sowie Verständnis und letztendlich für das Mittragen dieser wirtschaftlich notwendigen Maßnahme in den letzten fünf Monaten recht herzlich bedanken.